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Thema: Unterhalt einklagen - Anwaltskosten?!

  1. #1
    Die alles sieht™ Avatar von kaisu
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    Standard Unterhalt einklagen - Anwaltskosten?!

    Ich hol mal was aus:
    Meine Eltern sind geschieden. Mein Bruder lebt nun bei meiner Mutter, er ist dieses Jahr mit der Schule fertig geworden und nun auf Job/Ausbildung/Studium-Suche.
    Sein leiblicher Vater hat anfangs kein Unterhalt gezahlt und später auch erst nach zahlreichen Aufforderungen an der untersten Grenze, zu der er verpflichtet ist.
    Mein Bruder musste nun ein Jahr wiederholen, da kam schon das erste Problem: Ich zahl nur wenn ein Schulnachweis vorliegt.
    Okay, wurde gemacht.
    Allerdings zahlte er noch weniger.
    Nun ist er ja - wie gesagt - fertig und bekommt kein Unterhalt mehr.
    Ich weiß aber, dass der Vater dazu verpflichtet ist, bis zu einem bestimmten Alter (25?) bzw bis nach der Ausbildung zu zahlen.

    Hab ihm nun gesagt er soll einklagen, immerhin steht im das Geld zu, schließlich wurde ihm letztes Jahr auch ein Erbe unterschlagen was ihm zustand.
    Er zögert aber wegen den Kosten, die auf ihn zukommen.

    Wie ist das mit den Anwaltskosten?
    Steht ihm einer zu?
    Zahlt er was? Wenn ja nur den Anteil oder den vollen Betrag?

    Edit:
    Er ist 19.
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    Scully: "No, I'm driving. Why do you always have to drive? Because you're the guy? Because you're the big macho man?"
    Mulder: "No, I was just never sure your little feet could reach the Pedals."
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  2. #2
    Der die Wahrheit gelassen ausspricht™ Avatar von insanus
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    Standard AW: Unterhalt einklagen - Anwaltskosten?!

    Ich empfehle das Jugendamt als erste Anlaufstelle. Familienberatungsstellen können einem auch weiterhelfen, denke ich. Eine Rechtsschutzversicherung bringt übrigens nichts, Kosten für Familienrechtsstreitigkeiten werden nicht übernommen (da sonst die Kosten zu hoch wären).

    Wenn er wenig oder kein Geld hat sollte er Prozesskostenbeihilfe beantragen, das geht meist beim Amtsgericht. Es kann sein, dass er diese Hilfe später zurückzahlen muss, aber der Sinn dieser Beihilfe ist es, dass auch Leute ohne viel Geld ihr Recht geltend machen können.



    Edit:
    Er soll mal einen Anwalt (am besten gleich einen für Familienrecht) anrufen und fragen, was eine Beratung kostet und ob es Möglichkeiten der Übernahme gibt. Der Anwalt (der einen Auftrag wittert) wird ihm dann sicher ein paar Tipps geben können. In Baden-Württemberg z. B. gibt es einen Beratungsgutschein, so dass die Beratung durch den Anwalt nur 10,- Eigenanteil kostet. Dieser muss beim Amtsgericht beantragt werden.




    < /scherflein>
    insanus
    Geändert von insanus (15.07.2010 um 19:09 Uhr)
    Ich würde nie einem Verein beitreten, der Leute wie mich als Mitglied aufnimmt.

    Der oben stehende Beitrag ist frei erfunden. Jede Übereinstimmung mit real existierenden Argumenten ist rein zufällig.

  3. #3
    Die alles sieht™ Avatar von kaisu
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    Standard AW: Unterhalt einklagen - Anwaltskosten?!

    Danke schon mal für die Info.
    Er meinte grad er hätte mal ne SMS bekommen mit dem Hinweis: Solang kein Ausbildunsvertrag/Studium/etc vorliegt zahlt er nicht.
    Darf er ja normal auch nicht.
    Er gammelt ja nicht zu Hause rum, sondern muss "Zwangspause" einlegen...


    [Über solche Menschen könnt ich mich stundenlang aufregen, gut das ich seit 5 Jahren keinen Kontakt mehr mit dem hab ]
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  4. #4
    GODzilla™ Avatar von Misanthrop
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    Standard AW: Unterhalt einklagen - Anwaltskosten?!

    Zitat Zitat von kaisu Beitrag anzeigen
    Ich weiß aber, dass der Vater dazu verpflichtet ist, bis zu einem bestimmten Alter (25?) bzw bis nach der Ausbildung zu zahlen.
    Ganz so einfach ist das nicht. Da spielen noch viel mehr Faktoren mit rein, deshalb folgt bei solchen Sachen ja für gewöhnlich auch ein Rechtsstreit. Nur so viel: meine Mutter hat damals verloren, und das, obwohl ich noch keine 20 und noch in der Ausbildung bin. So viel dazu. Wenn du blank bist, hilft Prozesskostenbeihilfe übrigens auch nur bedingt, denn wenn du verlierst, musst du immerhin noch einen Teil der Prozesskosten oder zumindest den Anwalt der andern Partei zahlen. Bei uns waren das damals glaub' ich an die 1800 Euronen. Nicht gerade wenig, für 'ne alleinerziehende Mutter. Wend' dich am besten 'mal an den ISUV (Interesseverband Unterhalt und Familienrecht). Die helfen da für gewöhnlich gerne weiter.

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